Provenienzforschung

Der SIG begrüsst die Einsetzung einer nationalen Kommission zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern

Die sogenannte «Motion Pult» wurde am Montag auch vom Ständerat im Grundsatz angenommen. Damit wird eine Kommission eingesetzt werden, die Empfehlungen zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern abgeben soll.

Am Montag hat der Ständerat die Motion «Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» ohne Gegenstimme angenommen. Diese war von SP-Nationalrat Jon Pult und 34 weiteren Mitglieder aller Fraktionen im Bundesparlament eingereicht worden. Die vom SIG unterstützte Vorlage hat schon zuvor im Nationalrat Zustimmung gefunden.

Nur der Grundsatz der Motion angenommen

Der Grundsatz der Motion war politisch unbestritten. Die zu bildende Kommission könnte in strittigen Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern Empfehlungen über die Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben beziehungsweise solle sie «faire und gerechte Lösungen» finden. Zu reden gab im Vorfeld die abgeänderte Fassung: Der Bundesrat hatte sechs konkrete Rahmenbedingungen, also Vorgaben zur Gestaltung der Kommission, vorerst nicht zur Annahme empfohlen, da er den Zeitpunkt als verfrüht erachte. Da beide Kammern die Motion im Grundsatz angenommen haben, wird eine solche Kommission eingesetzt werden.

Der SIG hält an der Forderung nach Umsetzung der Rahmenbedingungen fest

Für den SIG ist dieser Schritt ein wichtiges Signal und stimmt ihn zuversichtlich. Obwohl die Rahmenbedingungen zunächst nicht zur Diskussion stehen, hält der SIG nach wie vor an seiner Forderung nach ihrer Umsetzung fest und wird sich dafür stark machen. Dabei ist es für den Verband von höchster Priorität, dass der Begriff «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» anerkannt wird und nicht mehr zwischen «Raubkunst» und sogenanntem «Fluchtgut» unterschieden wird. Speziell dieser Punkt, aber auch die weiteren von den Motionären vorgeschlagenen Rahmenbedingungen, ermöglichen einen neuen Umgang mit historisch belastetem Kulturgut in Schweizer Besitz und eine veränderte Sichtweise darauf.

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