Verband

Die Stadt Zürich veröffentlicht den neuen Subventionsvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft

Der SIG begrüsst die im neuen Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen bezüglich Provenienzforschung und erwartet, dass eine unabhängige Expertenkommission zügig eingesetzt wird.

Heute hat der die Stadt Zürich den neuen Subventionsvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft veröffentlicht. Der Zürcher Stadtrat hat diesen nun an den Gemeinderat zur Genehmigung überwiesen. Das Kunsthaus wird von einem privaten Verein getragen, der Zürcher Kunstgesellschaft, dem die Kunstsammlungen gehören. Im Zuge der Eröffnung des Erweiterungsbaus im Herbst 2021 und um dem damit veränderten Betrieb Rechnung zu tragen, wurde der Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Kunstgesellschaft von 1988 erneuert.

Subventionsbeitrag wurde wegen Kunsthaus-Erweiterung erhöht

Der Verein Zürcher Kunstgesellschaft wird massgeblich von der Stadt Zürich subventioniert. Mit der Eröffnung des Chipperfield-Baus hatte sich der Subventionsbeitrag um 4,5 Millionen auf aktuell 12,87 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Begründet wurde die Erneuerung des Vertrags auch damit, dass die Übernahme von drei grossen Dauerleihgaben (Sammlung Bührle, Sammlung Looser und Sammlung Merzbacher) eine Anpassung notwendig machten.

«NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» im Vertrag verankert

Besonders die Sammlung Bührle war in den letzten Monaten Gegenstand von lauter und anhaltender Kritik geworden. Der neue Subventionsvertrag hält auch Verpflichtungen bezüglich Provenienzforschung und Ethik fest: Mit dem neuen Vertrag verpflichtet sich die Zürcher Kunstgesellschaft, die Richtlinien der Washingtoner Erklärung und ihre Folgeerklärungen umzusetzen und sich dabei am Begriff «NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» zu orientieren. Diesen wichtigen Schritt hatte der SIG mit der Veröffentlichung des Leihvertrages zwischen Zürcher Kunstgesellschaft und Bührle-Stiftung vor einigen Wochen bereits mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen. Dass die Definition nun auch im neuen Subventionsvertrag verankert ist, hat für den Verband höchste Priorität. Anhand dieser Definition muss die Provenienzforschung der Werke der eigenen Sammlung und die der Dauerleihgaben geprüft werden. Zudem darf die Kunstgesellschaft keine Werke von Dauerleihgaben ausstellen, bei denen Hinweise auf NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen. Die Provenienzforschung und der Umgang mit ihren Ergebnissen stellten, so der Vertrag, für die Zürcher Kunstgesellschaft eine Priorität dar.

SIG erwartet baldige Einsetzung von Expertenkommission

Im neuen Subventionsvertrag ist ebenfalls festgelegt, dass die bisherige Provenienzforschung zu den Werken der Sammlung Bührle einer «unabhängigen, wissenschaftlich höchsten Standards genügenden externen Evaluation» unterzogen wird. Dafür soll eine Kommission eingesetzt werden. Der SIG begrüsst die im neuen Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen bezüglich Provenienzforschung. Der Verband erwartet, dass eine unabhängige Expertenkommission möglichst bald eingesetzt wird und sie ihre Arbeit aufnehmen kann.

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