Die WBK des Nationalrats unterstützt die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe und stellt sich gegen eine Änderung des Ständerats
Mit ihrem Votum für den Bundesratsvorschlag spricht sich die WBK des Nationalrats ebenfalls für die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe aus. Sie folgt damit gleichzeitig nicht dem Abänderungsvorschlag des Ständerats, der zu einer Schwächung der Position der Nachkommen wie auch der Expertenkommission selbst geführt hätte.
Gestern hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats WBK-NR ebenfalls für die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe gestimmt. Sie folgt dabei dem Vorschlag des Bundesrats und stellt sich gleichzeitig gegen die Abänderung des Ständerats von Anfang Juni 2024. Der Bundesrat sieht die Möglichkeit einer einseitigen Ausrufung der Kommission vor. Der Ständerat hat dies in eine zweiseitige Anrufung geändert.
Motion Pult forderte transparente Aufarbeitung der Vergangenheit
Mit der Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe setzt der Bundesrat einen Parlamentsauftrag um, die sogenannte «Motion Pult». Ausgangspunkt dafür waren die Geschehnisse um die Sammlung Emil Bührle am Kunsthaus Zürich gewesen. Diese hatten aufgezeigt, dass die Schweiz verbesserte Instrumente im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern braucht. Nationalrat Jon Pult forderte daraufhin eine transparente Aufarbeitung von belasteten Zeugnissen der Vergangenheit und die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen mittels einer unabhängigen Expertenkommission. Diese soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten und «nicht bindende» Empfehlungen abgeben können.
Der SIG pocht auf eine einseitige Anrufung der Expertenkommission
Die Frage der einseitigen versus die zweiseitige Anrufung trifft genau den Kern des Problems. Es sollen faire und gerechte Lösungen für belastetes Kulturerbe gefunden werden. Die Abänderungen verlangt das Einverständnis aller Parteien, um überhaupt im Einzelfall tätig zu werden. Damit werden die Nachkommen der potentiell Geschädigten in ihrer Position stark geschwächt, da sie auf ein Eintreten der heutigen Besitzer angewiesen sind. Die Expertenkommission kann so von Beginn an die moralischen Ansprüche der Nachkommen gar nicht prüfen, was aber genau der Zweck der Kommission sein sollte. Der SIG pocht somit darauf, dass der Bundesratsvorschlag in seiner ursprünglichen Form vom Parlament angenommen wird. Im Herbst steht die Behandlung des entsprechenden Gesetzes im Nationalrat an.
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