Auch der Nationalrat unterstützt die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe. Er stellt sich gleichzeitig gegen einen wesentlichen Abänderungsvorschlag des Ständerats
Mit seinem Votum für den Bundesratsvorschlag spricht sich der Nationalrat für die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe aus. Gleichzeitig stellt er sich gegen die vom Ständerat eingebrachte Änderung zur zweiseitigen Anrufung der Kommission. Dies hätte die Position der Nachkommen innerhalb des Verfahrens geschwächt.
Heute hat der Nationalrat für die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe gestimmt. Insbesondere hält er im Gegensatz zum Ständerat an der einseitigen Anrufung der Kommission fest, was dem Vorschlag des Bundesrats entspricht. Anfang Juni 2024 hatte der Ständerat zwar für die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission gestimmt, aber gleichzeitig eine zwingende zweiseitige Anrufung festgeschrieben. Der SIG kritisierte diese Einschränkung des Handlungsspielraums der zukünftigen Kommission.
Motion Pult forderte transparente Aufarbeitung der Vergangenheit
Mit der Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe setzt der Bundesrat einen Parlamentsauftrag um, die sogenannte «Motion Pult». Ausgangspunkt dafür waren die Geschehnisse um die Sammlung Emil Bührle am Kunsthaus Zürich gewesen. Diese hatten aufgezeigt, dass die Schweiz verbesserte Instrumente im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern braucht. Nationalrat Jon Pult forderte daraufhin eine transparente Aufarbeitung von belasteten Zeugnissen der Vergangenheit und die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen mittels einer unabhängigen Expertenkommission. Diese soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten und «nicht bindende» Empfehlungen abgeben können.
Der SIG pocht auf eine einseitige Anrufung der Expertenkommission
Die Frage der einseitigen versus die zweiseitige Anrufung trifft genau den Kern des Problems. Es sollen faire und gerechte Lösungen für belastetes Kulturerbe gefunden werden. Eine zwingend zweiseitige Anrufung verlangt das Einverständnis aller Parteien, um überhaupt im Einzelfall tätig zu werden. Damit werden die Nachkommen der potentiell Geschädigten in ihrer Position stark geschwächt, da sie auf ein Eintreten der heutigen Besitzer angewiesen sind. Die Expertenkommission könnte so von Beginn an die moralischen Ansprüche der Nachkommen gar nicht prüfen, was aber genau der Zweck der Kommission sein sollte. Der SIG pocht somit darauf, dass der Bundesratsvorschlag in seiner ursprünglichen Form vom Parlament angenommen wird. Der Ständerat behandelt dieses Geschäft erneut noch in der laufenden Herbstsession.
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